Sechs als besonders gefährlich geltende Stoffe benötigen erstmals gemäss der Chemikalienverordnung REACh eine extra Zulassung. Unternehmen, die diese Stoffe herstellen, in die EU importieren oder verwenden, sollten sorgfältig prüfen, ob sie diese Stoffe ersetzen können, raten die Experten vom Netzwerk DEKRA. Denn die Zulassung sei zeitintensiv und teuer. Ohne Zulassung dürfen diese Stoffe nicht mehr hergestellt, gehandelt oder verwendet werden. Dies sind: Moschusxylol, MDA, Hexabromcyclododecan, Bis(2-ethylhexyl)-phthalat («DEHP»), Benzylbutylphthalat («BBP»), Dibutylphthalat («DBP»). Die Antragsfristen (siehe Tabelle unten) enden in den Jahren 2013 und 2014. weiter lesen





